Auf Anfrage von Herrn Johannes Schneider, Mitarbeiter des Betreuungsvereins Saarland e.V. „Pro
Mensch“, referierte IOS-Mitglied Klaus Schmitt am 5. November 2013 im Haus der Parität in Saarbrücken. Obwohl die Einladung auch an interessierte Nicht –
Mitglieder gerichtet war, folgten ihr ausnahmslos im Betreuungsbereich tätige Ehrenamtliche. Kurz nach 17.00 Uhr konnte Herr Schneider, der sich
verständlicherweise mehr Zuspruch gewünscht hätte, insgesamt 12 Personen begrüßen. Bei den überaus informativen
Ausführungen von Klaus Schmitt über das Transplantationsgesetz, den Ablauf einer Organspende bis hin zum Organspendeausweis wurde die Thematik: Betreuung
und Organspende, hier von besonderem Interesse, ebenfalls umfassend beleuchtet.
Zu Beginn der sich anschließenden Fragerunde bedauerte eine anwesende Dame die geringe Bereitschaft zur Organspende sehr und sah diese zum Teil auch in der Einstellung unserer Gesellschaft
begründet: „ Bei uns ist sich doch jeder selbst der Nächste!“ Darauf zitierte Klaus Schmitt die passend die
Bibelstelle aus dem Matthäus- Evangelium (7,12): „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!“ Sich zur Organspende bereit zu erklären
ist aber in Deutschland eine freiwillige Sache und basiert auf dem
altruistischen Gedanken. Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft nach dem Tod Organe zu spenden ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit
Kranken und Behinderten.
Die Definition Hirntod, der nach deutschem Transplantationsgesetz einzige Option darstellt Organe entnehmen zu dürfen, ist jedoch bei vielen Menschen mit Angst, Zweifel und sehr großer
Verunsicherung behaftet. Ein Thema also, das bei all unseren Aufklärungs – Veranstaltungen oft lange diskutiert wird, so auch an diesem Abend. Fazit des Referenten:
Die Frage ob man die Definition des Hirntodes für sich persönlich akzeptieren kann, muss jeder Einzelne für sich selbst beantworten und in seinen Entscheidungsprozess für oder gegen Organspende mit einbeziehen.
Andere Ängste gab es bei einer Anwesenden wegen dem Mitführen eines Organspendeausweises: „ Eigentlich ist bei mir alles klar geregelt, ich bin bereit Organe zu spenden, und mein Mann weiß über
alles Bescheid. Was aber ist, wenn im Ernstfall der Ausweis bei mir gefunden wird? Wird dann noch alles getan, um mein Leben zu retten“?
Diese Bedenken konnte Klaus Schmitt jedoch schnell, fachlich begründet, ausräumen. Weitere Wortmeldungen in Form spezieller Fragen zu Organspendeausweis,
Gesundheitskarte und Patientenverfügung folgten. Dabei wurden die Teilnehmer darauf hingewiesen, dass in Bezug auf Organspende die Patientenverfügung das
einzig rechtsverbindliche Dokument darstellt. Wenn also in dieser Erklärung, der Wille geäußert wurde, Organe zu spenden, falls die Voraussetzung dafür
gegeben ist, muss dieser auch wenn die Angehörigen einer Organspende ablehnend gegenüberstehen, erfüllt werden!
Gegen 18.45 Uhr beendete quasi der „Handy - Tablettenalarm“ vom anwesenden, transplantierten IOS – Mitglied Michaela Dellmuth mit einem durchdringenden „Kikeriki“ die Veranstaltung.
Zufrieden bedankte sich Herr Schneider bei den Teilnehmern für ihr Kommen, bei Klaus Schmitt für seinen aufschlussreichen Vortrag und verabschiedete ihn
freundlich mit einem Büchergutschein.
Hanna Schmitt